Gesetze und Grundlagen
Das Wort "Deutsch" in Kreide auf Schiefertafel

Was ist eigentlich ein Integrationskurs?

Die Sprache ist der Schlüssel, um aktiv an einer Gesellschaft teilzuhaben. Eine wahre Aussage, die man nicht nur in der Flüchtlingshilfe immer wieder hört. Neben den vielen, wichtigen ehrenamtlichen Angeboten im Bereich der Deutschunterstützung spielen beim Spracherwerb natürlich die Integrationskurse eine wichtige Rolle.
Wir geben Euch einen kleinen Überblick zum “Integrationskurs”

Organisatorisches – wie lernt man da?

Ein Integrationskurs besteht aus Sprachkurs und Orientierungskurs. Der Sprachkurs umfasst 600 Unterrichtseinheiten und der Orientierungskurs 100 Unterrichtseinheiten. Grundsätzlich wird ein Integrationskurs in Vollzeit besucht, er dauert dann über ein halbes Jahr und findet in Gruppen zu rund 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Für bestimmte Zielgruppen, z.B. Mütter, werden auch Teilzeitkurse angeboten. Auch weitere spezielle Kursarten finden sich im Repertoire der Bildungsträger, etwa für Jugendliche oder für Zweitschriftlernende.

Finanziert und beaufsichtigt werden die Integrationskurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), vor Ort führen sie öffentliche und private Bildungsträger durch. Informationen zu wohnortnahen Kursträgern findet man auf der Homepage des BAMF, wie auch über eine Plattform der Bundeagentur für Arbeit. Darüber hinaus geben Mitarbeitende der Migrationsberatung Auskunft, ebenso die Ausländerbehörde, die Arbeitsagentur/ Jobcenter sowie die Kursträger selbst.


Inhaltliches - was lernt man da?

Ein vom Goethe-Institut entwickeltes Rahmencurriculum definiert die Lernziele und Inhalte des Sprachkurses. Es geht im Sprachteil – wenig überraschend – darum, die Deutsche Sprache zu lernen; sie zu verstehen, zu sprechen und zu lesen. Dies geschieht durch eine Beschäftigung mit Themen aus dem alltäglichen Leben, etwa Arbeit & Beruf, Betreuung und Erziehung von Kindern oder Medien und Mediennutzung.

Im Orientierungskurs, der sich an den Sprachkurs anschließt, geht es darum, einen Überblick zu erhalten über deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur. Das Curriculum, das dem Orientierungskurs zugrunde liegt, wurde vom BAMF entwickelt.

Der Sprachkurs endet mit einem Abschlusstest, dem so genannten Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Die Kursteilnehmenden werden hier schriftlich und mündlich dahingehend geprüft, ob sie das Sprachniveau B2 erlangt haben. Mit dem Abschlusstest “Leben in Deutschland” (LiD) schließt der Orientierungskurs ab. Nur wer beide Tests besteht, erhält ein “Zertifikat Integrationskurs”.

Wer kann einen Integrationskurs besuchen?

Im Fluchtbereich können aktuell folgende Personengruppen am Integrationskurs teilnehmen: Asylsuchende, Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive gemäß § 44 Absatz (ABS.) 4 Satz 2 Ziffer 1-3 Aufenthaltsgesetz (AufenthaG), Geduldete mit einer Duldung nach § 60 a Abs. 2 Satz 3 AugenthG, Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs 5 AufenthG und Geflüchtete mit abgeschlossenem Asylverfahren nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Diese Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung beim Amt für Wohnen und Migration stellen.

Rechte und Pflichten – wer muss sich an was halten?

Die Teilnehmenden können sich in der Regel einen Anbieter für Integrationskurse in ihrer Nähe aussuchen. Sie können sich die Teilnahme am Kurs bescheinigen lassen. Wer den zweiteiligen Abschlusstest nicht besteht, hat einmal die Möglichkeit ihn zu wiederholen.
Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete nach oben genanntem Paragraphen ist der Kurs kostenfrei.

Kritik – was ist verbesserungswürdig?

Vor über dreizehn Jahren wurden die Integrationskurse in Deutschland eingeführt. Es ist eine Bereicherung zu sehen, dass Zuwanderer, die dauerhaft in Deutschland bleiben, ein Recht auf Teilnahme haben. Dennoch gibt es auch Kritisches anzumerken. Zu nennen sind etwa die dürftige Bezahlung der Lehrkräfte oder die Tatsache, dass die einzelnen Kurse sehr heterogen besetzt sind, also Menschen mit den verschiedensten Bildungshintergründen und Motivationen in nicht gerade kleinen Gruppen gemeinsam lernen. Zudem sind die Wartezeiten von zum Teil über zehn Wochen – wenn auch inzwischen kürzer als noch vor ein paar Jahren – oft zu lang. Im Fluchtbereich fällt auf, dass nach wie vor Personengruppen ausgeschlossen sind. So fordert Pro Asyl beispielsweise schon lang den Zugang zu Integrationskursen zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Die Bestimmungen zum Asylrecht unterliegen ständiger Überarbeitung und entsprechend Veränderung. Aktuelle Informationen – auch zu Regelungen hinsichtlich der Integrationskurse – finden sich auf der Seite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Partner im Netzwerk Willkommen-in-München, die Integrationskurse anbieten:

 

Autor*In:
Dorothea Curchod