Häufige Fragen

Ein Engagement im Flüchtlingsbereich will gut vorbereitet sein. Wir haben für Ihr Engagement einige häufige Fragen mit den entsprechenden Antworten zusammengestellt.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Engagement im Flüchtlingsbereich!

Integration braucht Ihre Zeit!

Aktuelle Zahlen und Informationen zu Herkunftsländern und Hintergründen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Sie können zudem auch eine Schulung zum Themenbereich Asyl und Flucht besuchen.
Aktuelle Schulungsangebote finden Sie hier: www.willkommen-in-muenchen.de/veranstaltung/%C3%BCbersicht

Engagement für Flüchtlinge kann unter verschiedenen Rahmenbedingungen stattfinden. Es gibt Organisationen, die mit Flüchtlingen in eigenen Räumlichkeiten arbeiten, oftmals findet ehrenamtliches Engagement direkt vor Ort in den Unterkünften statt. Hier sind einige Unterschiede je nach Status der Unterkunft zu beachten:

Erstaufnahmeeinrichtung (EAE)

Was passiert hier?
Die Flüchtlinge kommen an, werden registriert, erhalten erste medizinische Versorgung und es gibt eine Kleiderausgabe. Das Asylverfahren beginnt mit dem Asylantrag. Allerdings dauert es inzwischen mehrere Monate bis das Bundesamt für Migration und Anerkennung ausländischer Flüchtlinge aufgrund fehlender Kapazitäten überhaupt in der Lage ist das formelle Asylgesuch entgegenzunehmen. Nach 4 – 8 Wochen ist der Umzug in eine Gemeinschaftsunterkunft geplant, in den meisten Fällen dauert es länger. Nach dem Ende Oktober in Kraft getretenen neuen Gesetz kann dies jetzt aber auch bis zu 6 Monate dauern. Flüchtlinge aus den sog. Westbalkanländern werden der Erstaufnahmeeinrichtung in Manching zugewiesen und meist nicht weiterverteilt um möglichst schnell deren Rückführung in die Wege leiten zu können.

Wie kann ich mich engagieren?
Die Ehrenamtlichen sollen eine Lotsenfunktion haben und Flüchtlinge willkommen heiβen. Ehrenamtliche sollen in der Erstaufnahmeeinrichtung keine individuellen „Patenschaften“ oder persönliche Helferbeziehungen übernehmen. Wichtig ist zu wissen, dass die durchschnittliche Verweildauer in der Erstaufnahme wenige Tage oder Wochen sind und dies eine weitere Station auf der Flucht dieser Menschen ist. Beziehungsabbrüche sind für Flüchtlinge schwer zu bewältigen. Es handelt sich um einmalige Kontakte, die von dem Moment der Begegnung leben.

Gemeinschaftsunterkunft (GU)

Was passiert hier?
Die Flüchtlinge wohnen in Gemeinschaftsunterkünften (GU) bis ihr Asylverfahren beendet ist. Das kann 3 bis 4 Jahre und im Einzelfall deutlich länger dauern. Die Kinder unterliegen in dieser Zeit der Schulpflicht, ab 3 Monaten Aufenthalt können Erwachsene mit einer nachrangigen Arbeitserlaubnis einer Arbeit nachgehen. Die Flüchtlinge erhalten Deutschkurse und Integrationskurse. Wichtig ist, dass die Flüchtlinge den deutschen Alltag kennenlernen.

Wie kann ich mich engagieren?
In einer Gemeinschaftsunterkunft ist längerer Kontakt und eine persönliche Beziehung möglich, da die Flüchtlinge für einen längeren Zeitraum in der Unterkunft bleiben. Ehrenamtliche Helfer können alleinstehende Flüchtlinge und Familien vor Ort unterstützen, Nachhilfe und Deutschunterricht geben oder die Begleitung zu Behörden und Ärzten übernehmen oder bei der Wohnungssuche helfen. Genauso ist Mithilfe bei der Organisation von Festen und Veranstaltungen notwendig, Begleitung bei Ausflügen und Freizeitangeboten, sowie Kinderbetreuung vor Ort. Die Unterstützung der Kinder in der Schule bzw. Hausaufgaben ist von ganz besonderer Bedeutung. Ebenso besteht die Möglichkeit von Patenschaften. Eine Person kümmert sich um eine Familie oder um einen einzelnen Flüchtling. Wichtig ist hierbei z. Bsp. das Üben der deutschen Sprache, das Kennenlernen der deutschen Kultur, Fahrradfahren, Schwimmen, Verkehrsregeln, …

Dependancen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) / unbegleitete Minderjährige (uM)

Was passiert hier?
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Flüchtlinge unter 18 Jahren, die ohne Familienangehörige nach Deutschland kommen. Diese Kinder und Jugendlichen fallen in die Zuständigkeit der Jugendhilfe und werden zunächst in Obhut genommen und bekommen einen Vormund zugewiesen. Je nach Jugendhilfebedarf leben diese Kinder & Jugendlichen in verschiedenen Einrichtungen. Erst wenn Sie diese Einrichtung verlassen, greift wiederum das Asylverfahren und je nach Verfahrensstatus erfolgt eine Anerkennung, Duldung oder Abschiebung.

Wie kann ich mich engagieren?
Die unbegleiteten Kinder & Jugendliche durchlaufen zunächst ein Clearing, dort wird der Jugendhilfebedarf festgestellt. Daher ist wie in den Erstaufnahmeeinrichtungen in den Clearingstellen nur ein kurzer Kontakt möglich. In der stationären Jugendhilfe sind dann längerfristige Engagements möglich. In München ist Condrobs als Träger für die Erstaufnahme der unbegleiteten Kinder und Jugendliche zuständig und verfügt über einen eigenen Pool an Ehrenamtlichen (Kontakt unter ehrenamt [at] condrobs.de (ehrenamt[at]condrobs[dot]de)). Nach der Erstaufnahme werden die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Wohnprojekten von unterschiedlichen Trägern betreut (sog. Übergangswohnen).

Diese Frage beantworten Sie ganz individuell. Das freiwillige Engagement richtet sich nach Ihren zeitlichen Kapazitäten und individuellen Interessen. Es gibt Freiwillige, die nur einmal im Jahr bei Veranstaltungen helfen. Andere begleiten einen Flüchtling regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg. Einmalig, regelmäßig oder für die Dauer eines Projektes – wichtig ist, dass Sie sich mit den Verantwortlichen der Einrichtung absprechen. Das gilt auch, wenn Sie ein Engagement beenden wollen.

Beim freiwilligen Engagement kann jeder seine Fähigkeiten einbringen. Orientieren Sie sich bei der Wahl Ihres Engagements an dem, was Sie können und was Sie interessiert. Überlegen Sie sich, ob Sie lieber im Team arbeiten möchten oder sich auch alleine engagieren möchten. Lassen Sie sich in unserem Online-Magazin inspirieren: Leuchtende Beispiele. Ihre persönliche Aufgabe wird dann im Beratungsgespräch mit den Caritas-Freiwilligen-Zentren gesucht.

Die Motivation hinter einem freiwilligen Engagement ist vielfältig. Beispielsweise möchten Berufstätige nach der Arbeit etwas Sinnvolles mitgestalten, Studenten engagieren sich, um sich selbst weiterzubilden. Die Statistik der Caritas-Freiwilligenzentren 2014 ergibt, dass die meisten Freiwilligen etwas für sich und andere tun wollen, etwas Gutes tun und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen und auf der Suche nach einer sinnvollen Freizeitgestaltung sind.

Hinterfragen Sie Ihre Motivation: was hat Sie zu diesem Schritt bewogen? Was ist für Sie persönlich wichtig, wenn Sie sich engagieren? Diese und weitere Fragen werden im Beratungsgespräch mit den Freiwilligenzentren besprochen.

  • Gehen Sie mit Offenheit und Toleranz auf die ankommenden Menschen zu.
  • Nehmen Sie Ihre Aufgabe mit Zuverlässigkeit wahr.
  • Oftmals funktionieren Projekte bei der ersten Umsetzung nicht. Beispielsweise ist bei neuen Angeboten anfangs Überzeugungsarbeit notwendig – sobald die ersten Flüchtlinge mitmachen, steigen die anderen mit ein. Bringen Sie also etwas Frustrationstoleranz mit, wenn nicht alles wie am Schnürchen läuft.
  • Zur Verständigung sind Sprachkenntnisse von Vorteil, aber auch ohne gemeinsame Sprache ist der Körper die beste Verständigungsmöglichkeit.
  • Flüchtlinge haben alle ihre individuellen Gründe weshalb sie ihre Heimat verlassen haben, bzw. nach Deutschland gekommen sind. Diese decken sich häufig nicht mit unseren Vorstellungen. Viele Flüchtlinge haben oder hatten Träume, die sich nicht mit den Realitäten in Einklang bringen lassen. Seien Sie bereit, damit wertfrei umzugehen.

Bei Ihrem freiwilligen Engagement geht es nicht um Leistung. Wichtig ist, dass Sie Ihre Aufgabe gern machen. Das kann sich mit der Zeit ändern. Vielleicht haben sich Ihre Interessen geändert. Sie wollen etwas Neues ausprobieren oder fühlen sich überfordert. Ist dies der Fall, sollten Sie reagieren. Reden Sie mit anderen Ehrenamtlichen und Ihren Ansprechpartnern in der Einrichtung über die Situation. Suchen Sie gemeinsam nach Lösungen.

Wichtig ist, dass Sie die Spielregeln einhalten, die in Ihrer Einrichtung für freiwilliges Engagement gelten. Hierzu gehören der Datenschutz und die Schweigepflicht. Der sorgfältige Umgang mit anvertrautem Geld, Schlüsseln, Dokumenten, Vollmachten und ähnlichem ist selbstverständlich.

  • Helfen Sie den ankommenden Menschen, ihre Würde zu bewahren. Ihr Engagement soll Hilfe zur Selbsthilfe sein, lassen Sie den Flüchtlingen ihre Eigenständigkeit, erklären und zeigen Sie Ihnen die Gegebenheiten in Deutschland. Wichtig ist, vieles, was wir routinemäßig unbewußt machen, ist Menschen aus anderen Kulturen nicht bekannt. Beachten Sie das.
  • Beachten Sie kulturelle und religiöse Besonderheiten. Wenn Ihnen das Verhalten eines Flüchtlings ungewöhnlich erscheint, kann dies, muss jedoch nicht, kulturell bedingt sein. Machen Sie sich mit den Besonderheiten vertraut.
  • Bedenken Sie ihre eigene Privatsphäre und grenzen sich daher ab, besonders im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen. Geben Sie keine privaten Telefonnummern weiter, laden Sie die Flüchtlinge nur in Absprache mit der Einrichtung zu sich nach Hause ein.
  • Bitte beachten Sie den Datenschutz und die Verschwiegenheit in der Unterkunft oder Einrichtung. Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild, bitte veröffentlichen Sie daher keine Fotos ohne die entsprechende Zustimmung. Respektieren sie die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten.
  • Beachten Sie Ihre eigenen Grenzen. Nehmen Sie sich Zeit zum Ausgleich und besprechen Sie Ihre Erlebnisse mit den zuständigen Hauptamtlichen. Bitte geben Sie keine rechtliche Beratung für Flüchtlinge – da dieses Themengebiet sehr komplex ist, gibt es eigene Experten für Asylrecht.
  • Jedes Engagement hat fachliche Grenzen. Bitte geben Sie beispielsweise keine rechtliche Beratung für Asylbewerber, dafür sind Experten für Asylrecht zuständig und können hinzugezogen werden.
  • Ein Engagement für Asylsuchende kann auch mit Enttäuschungen, Niederlagen und Abschieden zu tun haben. Falls Sie ein Erlebnis beschäftigt, suchen Sie können Sie das Gespräch mit den zuständigen Hauptamtlichen oder anderen Ehrenamtlichen suchen.
  • Es gibt mindestens 4 Akteure in der Flüchtlingshilfe: Asylsuchende(r), Freiwillige(r), Hauptamtliche(r), Behördenvertreter(in). Bitte beachten Sie, dass alle Beteiligten Erwartungen und Interessen gegenüber den anderen Akteuren haben. Hier ist ein Austausch über die gegenseitigen Erwartungshaltungen hilfreich.

Die städtische Gesundheitsbehörde untersucht alle in München neu ankommenden Flüchtlinge auf verschiedene Infektionskrankheiten einschließlich Tuberkulose. Im Falle positiver Ergebnisse im Rahmen der Erstuntersuchung werden Betroffene unter den notwendigen Vorkehrungen des Infektionsschutzes umgehend zur Behandlung in ein Krankenhaus verlegt und erst nach erfolgreicher Therapie entlassen.

Grundsätzlich ist überall dort, wo sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten, von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen. Daher ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine Überprüfung des eigenen Impfstatus und gegebenenfalls Vervollständigung der Impfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) dringend zu empfehlen. Auch wenn Sie nur mit Erwachsenen zu tun haben, ist ein ausreichender Impfschutz z.B. gegen Masern oder Keuchhusten erforderlich (dies gilt für alle, nicht nur ehrenamtlich Tätige!). Sprechen Sie Ihre Hausärtzin / Ihren Hausarzt darauf an.

Eine Handreichung des Referats für Gesundheit und Umwelt finden Sie hier.

Gemäß unseren Standards (www.willkommen-in-muenchen.de/registrieren) sind Sie über die Einrichtung haft- und unfallversichert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartner in den Einrichtungen.

Für Freiwillige, die in Bayern in einer rechtlich unselbstständigen Initiative aktiv sind, besteht eine Haftpflicht- und Unfallversicherung durch den Freistaat Bayern. Dabei handelt es sich um eine nachrangige Versicherung. Wer eine eigene Haftpflicht- oder Unfallversicherung hat, muss diese zuerst einschalten, erst dann greift die Ehrenamtsversicherung.

Weitere Informationen unter www.stmas.bayern.de/ehrenamt/versicherung/index.php.

Ein großer Teil der Flüchtlinge spricht Englisch, sonst ist eine verbale Verständigung nicht immer ohne Weiteres möglich. Das Sprachspektrum ist auch innerhalb von Unterkünften sehr groß und Flüchtlinge besuchen oftmals erst seit kurzem einen Deutschkurs. Daher ist die non-verbale Kommunikation sehr wichtig – auch „mit Händen und Füßen“ ist Verständigung möglich. Es ist von Vorteil, wenn sie mehrsprachig sind und vielleicht eine oder mehrere Sprachen der Herkunftsländer von Flüchtlingen beherrschen, es ist aber keine Voraussetzung. Einfache Kenntnisse von kulturellen Gepflogenheiten oder religiösen Hintergründen über die Menschen mit denen Kontakt aufgenommen werden soll sind sehr zu empfehlen. Missverständnisse können dadurch vermieden werden. Bekannte Begrüßungsriten sind ein Zeichen für Respekt und Interesse. Damit öffnen Sie Herzen und Türen.

Die Caritas fordert von allen Ehrenamtlichen, die sich in der Betreuung von Flüchtlingen engagieren, ein erweitertes Führungszeugnis. Dies bedeutet nicht, dass jemand unter Generalverdacht gestellt wird. Im Gegenteil, das erweiterte Führungszeugnis dient dem Schutz der Freiwilligen und der Flüchtlinge. Es ist eine Selbstverpflichtung des Caritasverbands, diesen Standard in allen seinen Einrichtungen, in denen Kontakt mit Kindern besteht, zu erfüllen. Im Rahmen des Beratungsgesprächs wird die Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses vorgenommen, da für Engagierte im Flüchtlingsbereich keine Gebühren für das Zeugnis anfallen. Sie brauchen also nicht bereits vor einem Beratungsgespräch selbstständig ein Führungszeugnis beantragen.

Einige Leuchtende Beispiele finden Sie hier:
www.willkommen-in-muenchen.de/Helfer-Beispiele

Das Netzwerk für Bürgerschaftliches Engagement umfasst viele Organisationen und Initiativen, die im Flüchtlingsbereich tätig sind: www.willkommen-in-muenchen.de/netzwerk

Sie werden nun zu einem Beratungsgespräch in einem Caritas-Freiwilligenzentrum eingeladen. Dazu nehmen MitarbeiterInnen Kontakt zu Ihnen auf. Dort erfahren Sie welche Einsatzmöglichkeiten aktuell zur Verfügung stehen und Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Bitte haben Sie etwas Geduld, da wir derzeit sehr viele Engagement-Anfragen bearbeiten.

Das Netzwerk für Bürgerschaftliches Engagement bietet verschiedene Vorträge und Workshops für ehrenamtlich Engagierte an, z.B. zum Umgang mit Traumata, interkulturelle Kommunikation, Flucht und Asyl. Aktuelle Schulungsangebote finden Sie hier: www.willkommen-in-muenchen.de/veranstaltung/%C3%BCbersicht. Manche Einsatzstellen bieten spezielle Schulungen und Fortbildungen für ihre Freiwilligen.

Unsere Mindeststandards finden Sie unter www.willkommen-in-muenchen.de/registrieren

Speziell zu diesem Thema bietet ProAsyl und die Amadeu Antonio Stiftung die Broschüre „Pro Menschenrechte Contra Vorurteile" als Download an: www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/q_PUBLIKATIONEN/2014/Broschuere_Pro_MR_C...

Wir können folgende Handreichungen, Handbücher und Materialien empfehlen: