Diese Standards müssen von Netzwerkpartner*innen eingehalten werden, die Ehrenamtliche vermitteln und einsetzen:
- Die Begleitung und Betreuung während des Einsatzes ist Aufgabe der Einrichtung.
- Eine Aufgabenbeschreibung der freiwilligen Tätigkeit in der Organisation/Einrichtung liegt vor.
- Es gibt einen festen Ansprechpartner für Freiwillige. Die Erreichbarkeit des Ansprechpartners ist kommuniziert.
- Die Erstattung von Auslagen der Freiwilligen ist geklärt.
- Der Versicherungsschutz der Freiwilligen durch die Organisation/Einrichtung ist gewährleistet.
- Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen findet ein Clearing statt: Es ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis notwendig, für Ehrenamtliche ist dieses kostenlos.
- Die DSGVO wird durch die Einrichtung/Organisation eingehalten.
- Es werden durch Einsatz der Freiwilligen keine hauptberuflichen Stellen ersetzt.