Gesetze und Grundlagen
Auch im Ehrenamt ist Schutz wichtig

Bis einer weint...

Versicherung ist für Ehrenamtliche ein leidiges Thema. Bis doch mal etwas passiert. Wir erklären die wichtigsten Infos für Ehrenamtliche, Vereine, gGmbHs und Initiativen in München.

Zack! Ein kurzer Ruck am Kabel, um den Laptop mit dem Beamer zu verbinden, genügte und er fiel vom Tisch. Nicht nur der Kinoabend in der Unterkunft musste ausfallen, der Schreck saß Mariana ganz schön in den Knochen. Die Studentin engagiert sich regelmäßig in der Unterkunft in ihrem Stadtteil. Sie lebt von unter 800€ monatlich. Einen Computer ersetzen, das wäre ihr eigentlich gar nicht möglich. „Kurz dachte ich, ich wäre jetzt pleite. Davor hatte ich mir noch nie über Versicherungsschutz im Ehrenamt Gedanken gemacht.“

Umso glücklicher war Mariana, als die Ehrenamtskoordination sie beruhigte. Ärgerlich sei so ein Vorfall, aber nicht schlimm, denn die Ehrenamtsversicherung des Trägers kommt für Haftpflichtschäden auf. Mit etwas Papierkram war die Angelegenheit erledigt und seit zwei Wochen gibt es wieder Kinoabende.

Wenn dann doch mal was passiert

Um das Thema Versicherung machen sich Ehrenamtliche leider viel zu selten Gedanken – bis etwas passiert. Mariana hatte noch Glück, weil es „nur“ ein Beamer war. Doch der Schaden kann auch größer ausfallen bis dahin, dass sich jemand verletzt. Die Landeshauptstadt München hat deshalb in ihren Mindeststandards für die Arbeit im Bürgerschaftlichen Engagement einen Versicherungsschutz für Ehrenamtliche festgelegt. Alle Mitgliedsorganisationen bei Willkommen in München.de verpflichten sich diesen Standard einzuhalten. In den meisten Wohlfahrtsverbänden gehört der Versicherungsschutz ohnehin zum Standard der Arbeit mit Ehrenamtlichen.

Vorab informieren

Wer also bei einem Mitgliedspartner ehrenamtlich aktiv wird, kann davon ausgehen, dass sein Einsatz versichert ist. „Ehrenamtliche sollten sich vorab aber dringend informieren, was im Versicherungsumfang enthalten ist. Denn in welchem Umfang man haftpflicht- und unfallversichert ist, hängt von der Police ab, die die Organisation geschlossen hat.“, erläutert Claudia Pfau von der Koordinierungsstelle für Bürgerschaftliches Engagement im Direktorium der Landeshauptstadt München. „Kleinere Haftpflichtschäden sind meist abgedeckt. Doch gerade was das Thema Autofahrten angeht oder Verletztentransport bei einem Unfall, fallen die Versicherungen sehr unterschiedlich aus.“ Das Direktorium empfiehlt Ehrenamtlichen deshalb, bevor sie ehrenamtlich aktiv werden, ein Informationsblatt mit allen wichtigen Daten zur Versicherung einzufordern. Einige Wohlfahrtsverbände haben hierfür auch Broschüren. Gerade kleinere Vereine haben das häufig nicht vorbereitet. Hier muss man auf sein Informationsrecht bestehen.

Manche Organisationen in München haben noch keine Ehrenamtsversicherung. Diese ist für gemeinnützige Organisationen jedoch nicht teuer. Austausch- und Vernetzungsveranstaltungen bieten sich an, um andere Vereine in München nach ihren Versicherungen und der Zufriedenheit zu fragen.

Auch wer eine gGmbH gründet, sollte seine Ehrenamtlichen versichern. Bei einigen gGmbHs deckt dies bereits die Versicherungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Das ist allerdings nicht Standard! Hierzu muss eine Abfrage gemacht und gegebenfalls eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

 

Dennis, Brigitte und Sandra gehören zum "harten Kern" der Kleiderkammer in der Bayernkaserne

Die bayerische Ehrenamtsversicherung

Aber was ist mit Initiativen und Helferkreisen, die gar nicht als Körperschaft verfasst sind? „Kein Problem in Bayern!“, lacht Isabel Stier von der Versicherungskammer Stiftung. Die bayerische Staatsregierung hat mit der Versicherungskammer Bayern seit 2007 für Ehrenamtliche, die nicht in einer eingetragenen Körperschaft aktiv sind, die Bayerische Ehrenamtsversicherung abgeschlossen. Die Sammel-Haftpflicht- und Sammel-Unfallversicherung schützt Ehrenamtliche und Freiwillige in kleinen unabhängigen Projekten. Wer seinen Einsatz und sein Engagement beispielsweise durch Anwesenheitslisten oder Mailverkehr nachweisen kann, ist mit 5.000.000€ pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000€ für Vermögensschäden mit der Haftpflichtversicherung im Freistaat abgesichert. PKW-Schäden als auch Rabattverlustschäden sind nicht umfasst. Die genauen Konditionen der Unfallversicherung sowie weitere Infos sind auf der Webseite des Sozialministeriums einsehbar. Wer Fragen hat oder auch als eingetragene Körperschaft Beratung zu Versicherungsschutz für Ehrenamtliche braucht, erhält beim Bürgerbüro des Sozialministeriums unter 089 12611660 Unterstützung.

Das klingt alles verlockend, handelt es sich also um das Rundum-Sorglospaket für alle und der Ehrenamtliche trägt keine Verpflichtungen? Nein. „Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz von Ehrenamtlichen in Vereinen, Stiftungen aber auch bei der Bayerischen Ehrenamtsversicherung eine nachrangige Versicherung ist“, erläutert Isabel Stier. „Das heißt, wer bereits selbst unfall- oder haftpflichtversichert ist, muss zunächst seine eigene Versicherung ansprechen. Das wird auch als Nachweis verlangt.

Die Ehrenamtsversicherung der Träger oder des Freistaats greift erst, wenn die private Versicherung nicht zahlt; oder sie übernimmt die Differenz, wenn die private Versicherung weniger zahlt.“

Teilnehmer sind keine Ehrenamtlichen

Der Ehrenamtliche Erhard, der ein Radlrepariercafé für Flüchtlinge betreibt und regelmäßige Ausflüge auf dem Fahrrad mit ihnen macht, weiß aber noch andere Tücken. „Ich ging davon aus, dass bei Einsätzen von Ehrenamtlichen der gesamte Einsatz versichert ist.

Bis das erste Mal einer unserer Flüchtlinge beim Radlfahren einen Autospiegel abgefahren hat.

Man ist aber nur als individueller Ehrenamtlicher versichert. Teilnehmer oder Besucherinnen von Angeboten, die ehrenamtlich organisiert werden, sind es nämlich nicht. Schäden müssen sie selbst tragen, wenn sie nicht privat haftpflichtversichert sind. Für den Seitenspiegel mussten wir wieder Spenden sammeln und zusammenlegen, weil sonst Mahmoud die Kosten selbst hätte tragen müssen.“ Erhard rät deshalb allen Ehrenamtlichen vor einem Projekt zu überlegen was für ein Risiko entstehen könnte und empfiehlt sich zu informieren, ob man für die Veranstaltung eine einmalige Veranstaltungshaftpflicht abschließen kann, die Schäden von Teilnehmerinnen und Teilnehmern übernimmt.

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