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„Anker“-Zentren: Die neuen Abschiebelager der Bundesregierung

Obwohl die Flüchtlingszahlen aufgrund der weiteren Abschottung Europas im letzten Jahr deutlich zurückgegangen sind, verhält sich die Politik so, als ob das Gegenteil der Fall ist und setzt auf weitere Abschreckungsmaßnahmen.

Die Idee des Abschiebelagers

Die CSU unter Markus Söder und Horst Seehofer hat es geschafft, die Idee ihrer bundesweiten Abschiebelager nach bayrischem Vorbild im Koalitionsvertrag zu verankern – Abschiebung im Fokus. Im Kapitel „Effizientere Verfahren“ wird beschrieben, wie die GroKo in Zukunft die Abwicklung der Asylverfahren in sogenannten ANKER-Zentren gestalten wird (Abk. für Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr Einrichtung). In diesen Asyl- und Abschiebezentren müssen neuangekommene Flüchtlinge nach dem Willen der Bundesregierung so lange bleiben, bis ihr Asylprozess abgeschlossen ist. Die zum Teil lange dauernde Klärung der Herkunft, das Abnehmen der Fingerabdrücke sowie das Auslesen der Handys – alles soll in den neuen Asylzentren geschehen.

Menschen aus Ländern ohne hohe Bleibeperspektive sollen möglichst zügig wieder abgeschoben werden. Die Zeit, die Geflüchtete in den ANKER-Zentren bleiben müssen, soll insgesamt 18 Monate nicht überschreiten. Bei Familien mit minderjährigen Kindern soll der Zeitraum nicht länger als sechs Monate sein. Auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) müssen zunächst in den ANKER-Zentren in besonderen Bereichen leben. Erst nach einer Alterseinschätzung übernimmt das Jugendamt die Betreuung.

Bis hierhin hört sich das neue Verfahren eher nach einer Vereinheitlichung und einer Zentralisierung an, allerdings geht die im Koalitionsvertrag geplante Reglung noch deutlich weiter (Quelle: Süddeutsche).

Die bayerische Lösung

Sollten die ANKER-Zentren nach bayrischem Vorbild geführt werden, dürfen Kinder von Flüchtlingsfamilien während der Zeit des Asylprozesses ihrer Eltern nicht in normale Schulklassen gehen, sondern müssen Minimalunterrichtsklassen im Lager besuchen. Genauso, wie das in den bayrischen Abschiebelagern Praxis war bzw. ist. Ein Regelschulbesuch in Oberbayern (Lager in Manching) wurde im März 2018 von Pro Asyl sowie dem Münchner Anwalt Hubert Heinhold vor Gericht erkämpft. Im Lager in Bamberg wird Kindern der Schulbesuch nach wie vor verwehrt. Ein solcher Umgang mit Kindern verstößt ganz klar gegen die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 2 Abs. 1: Diskriminierung aufgrund nationaler Herkunft).

In den bayrischen Abschiebelagern ist es auch Ehrenamtlichen verwehrt die Unterkunft zu betreten. Zu befürchten ist, dass dieses Vorgehen in den ANKER-Zentren bundesweit üblich wird, was bedeuten würde, das Geflüchteten nach ihrer Ankunft jeglicher Kontakt zu Einheimischen von Anfang an verwehrt wird. Was dies für negative Auswirkungen auf eine Integration bedeutet kann man sich leicht ausmalen. Da auch in den bayrischen Abschiebelagern Geflüchtete oft deutlich länger bleiben müssen als „nur ein paar Wochen“ (bis zu 18 Monate), bedeutet dies eine Isolierung der Asylantragsteller für sehr lange Zeit. ANKER-Zentren sind somit staatlich angeordnete Instrumente zur Integrationsverhinderung ALLER Schutzformen.

Neue Nachteile, höhere Hürden

Zum Thema Bleibeperspektive ist zu sagen, dass deutlich mehr Geflüchtete in einem zweiten Entscheid von einem deutschen Gericht einen Schutz zugesprochen bekommen. Bei Syrern und Afghanen sind dies 60% (Quelle: Süddeutsche). Da die Bleibeperspektive, nach der in Bayern unter den Flüchtlingen eine Zwei-Klassen-Gesellschaft hergestellt wird, bei Afghanen 2017 jedoch nur 44,3% (Quelle: BAMF) beträgt, ist diese Personengruppe eine der besonders Leidtragenden. Sie müssten nach der neuen Regelung bis zum Ende des Gerichtsprozesses ihres Widerspruchsverfahrens in den ANKER-Zentren verweilen, was mehrere Monate dauern kann. In dieser Zeit dürfen sie nicht arbeiten bzw. eine Ausbildung beginnen, sie bekommen keinen Deutschunterricht (auch nicht von Ehrenamtlichen, weil die ja ausgesperrt sind) und auch ihre Kinder dürfen keine Regelschule besuchen und lernen so kaum Deutsch.

Ein weiteres Problem für Schutzsuchende ist auch, dass Asylanwälten das Besuchsrecht solcher Zentren verwehrt werden wird (ähnlich wie in den Transitzentren). Vor allem vor dem Hintergrund der harten Entscheidungspraxis von Asylanträgen (Ermessensspielräume werden ausschließlich zu Ungunsten der Antragsteller ausgeschöpft) sowie der vielen fehlerhaften Entscheidungen ist dieses Vorgehen nicht tragbar. Geflüchteten wird hier das Recht auf eine objektive Entscheidung und auch Der Zugang zu Beratungsstrukturen oder Rechtsbeistand verwehrt (Quelle: Pro Asyl).

Kritik aus Kirche und Opposition

Kein Wunder, dass diese Praxis auch von kirchlicher und politischer Seite aus scharf kritisiert wird (z.B. Erzbischof Stefan Heße (Donaukurier) und dem Bamberger Oberbürgermeister). Die Hoffnungslosigkeit in diesen Lagern ist groß, die Kriminalität im Lager und auch im Bereich um die Lager herum ist hoch (Quelle: Frankfurter Rundschau).

Die einzige Hoffnung, dass Horst Seehofer sein Konzept dieser Einrichtungen mit Gefängnischarakter bis zum Sommer NICHT in die Tat umsetzen kann, liegt auf den von den GRÜNEN regierten bzw. in zweier Konstellation mitregierten Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg (Quelle: Süddeutsche). Sollten diese Regierungen im Bundesrat gegen die Schaffung der ANKER-Zentren stimmen, könnte deren Errichtung verhindert werden.

Autor*In:
Andreas Voßeler