Zweitägige Wochenendschulung: Grundlagen des Migrationsrechts für die Beratung von Geflüchteten, jeweils von 10:00 – 16:00 Uhr (inkl. Mittagspause).
In dieser zweitätigen Schulung wird Dr. Regine Nowack, Volljuristin, die Themen vorstellen, die für die
Beratung von Geflüchteten grundlegend sind:
- m welche Menschen geht es bei Geflüchteten, wie viele sind es? Welche Begriffe sind relevant, welche Behörden sind zuständig?
- Wie läuft das Asylverfahren ab?
- Unter welchen Voraussetzungen wird im Asylverfahren ein Schutzstatus gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt?
- Welche Aufenthaltserlaubnisse erhalten Geflüchtete nach einem positivem Ausgang des Asylverfahrens?
- Gibt es für Geflüchtete auch nach einem negativen Ausgang des Asylverfahrens Möglichkeiten für eine Aufenthaltserlaubnis? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden?
- Wie ist die Situation nach einem negativem Ausgang des Asylverfahrens, wenn keine Aufenthaltserlaubnisse in Frage kommen?
- Wie kann der Aufenthalt langfristig gesichert werden?
- Wann besteht eine Pflicht zur Identitätsklärung und zur Vorlage eines Passes?
- Welche Mitwirkungspflichten sind von Geflüchteten zu beachten?
- Die Schulung richtet sich an ehrenamtlich und hauptamtliche Berater*innen.
- Die Teilnehmer*innen sollten während der Schulung Zugang zu den relevanten Gesetzen haben, z.B. über www.gesetze-im-internet.de.“