Skip to main content
Asyl- und Ausländerrecht

Anerkennung in anderen EU-Staaten

Mo. 15 Juni 2026 16:00–17:30

Online

Teil 4: Toolbox Asyl und Migration #10#
WISSEN – AUSTAUSCH – HANDELN – Eine Vortragsreihe des Bayerischen Flüchtlingsrats:

Die sogenannten Verfahren von International Schutzberechtigten – also Menschen, die bereits in einem anderen EU-Staat eine Anerkennung erhalten haben, werden umgangssprachlich häufig „Drittstaatenverfahren“ genannt. Die Drittstaatenregelung hat nochmal viele andere Nachteile. Es gibt zum Beispiel keine Überstellungsfrist wie im Dublin-Verfahren. Weiter zeigen BAMF und Verwaltungsgerichte weniger Akzeptanz bei der Feststellung von systemischen Mängeln in dem jeweiligen Land. Auch können enorme finanzielle Sanktionen der Sozialleistungen folgen, wenn Menschen nicht in den zuständigen Drittstaat ausreisen. Zur Zeit geben vor allem die zunehmenden Abschiebungen von international Schutzberechtigten nach Griechenland oder Bulgarien Anlass zur Sorge.

Was tun, wenn die Abschiebung eines international Schutzberechtigten droht? Was kann vielleicht schon vor einer Ablehnung des Asylantrag getan werden? Was bringt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht? Gibt es überhaupt Perspektiven, sich gegen eine Abschiebung nach beispielsweise Griechenland oder Bulgarien zu wehren? All dies wollen wir am Mo, 15. Juni 26 mit Andreas Meyerhöfer von Pro Asyl diskutieren. Nach dem Vortrag wird es Raum für Austausch und Fragen zum Thema geben.

Die Veranstaltung ist kostenlos und findet online über Zoom statt.