Jobcenter Landeshauptstadt München
Das Jobcenter München ist zuständig für die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Jobcenter befinden sich jeweils in den zwölf Münchner Sozialbürgerhäusern. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem genauen Wohnort. Nähere Information und Suche dazu unter www.muenchen.de/sbh
Alle Filialen mit Telefonnummern und Email auf einen Blick bietet: http://muenchen-jobcenter.de/kontakt/
Für Wohnungslose und Flüchtlinge, die in Unterkünften untergebracht sind (noch im Asylverfahren oder Fehlbelegende), ist die Zentraleinheit für Wohnen und Migration (ZEW):
Franziskanerstraße 6-8, 81669 München
Tel.: 089/23 3-40 10 5
jobcenter-muenchen.zew@jobcenter-ge.de
Arbeitgeber, die eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle mit Flüchtlingen besetzen wollen, wenden sich bitte an die Ansprechpartner des Arbeitgeberservice: Tel.: 089 / 679 72-100 oder per E-Mail: jobcenter-muenchen.arbeitgeber-service@jobcenter-ge.de
Arbeitsfelder
Ausbildung & Beruf