Gesetze und Grundlagen
Kind huckepack auf friedlicher Demo

Wie organisiere ich eine Demo?

Am 17.03. heißt es „Die Ärzte kommen!“, aber auch für den Sommer der Landtagswahl planen einige Organisationen und Initiativen eine Demonstration in München. Aber wie geht so eine Demoanmeldung eigentlich und was ist zu beachten? Wir haben für Euch eine Checkliste zusammengestellt.

Versammlungs- und Redefreiheit ist ein hohes geschütztes Gut in Deutschland. Also einfach ab auf die Straße! Ganz so einfach ist es nicht. Demonstrationen müssen angemeldet werden und nicht alles gilt als Demonstration. Der Grundgesetzartikel auf den sich viele beziehen, kennen die wenigsten. Es ist der Artikel 8 und damit Teil der Grundrechte (Art. 1-19) und lautet:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Der Artikel schützt damit jede Form von Versammlung, ob Vereinsvorstandssitzung, Straßenfest oder Demonstration. Es besagt aber auch, dass individuelle Regelungen getroffen werden können, wie dies vor Ort im öffentlichen Raum geregelt wird.

Was vielen nicht bekannt ist oder gerne überlesen wird, ist, dass GG Art. 8 nur die Versammlungsfreiheit für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft schützt. Dies ist meist irrelevant, jedoch bei Demonstrationen an welchen Flüchtlinge teilnehmen, kann dieser Passus manchmal von Relevanz sein. Zudem empfiehlt es sich deshalb auch, dass Anmeldung und Leitung der Demonstration von einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft ausgeführt wird; das ist jedoch keine Voraussetzung (siehe Mahnwache am Sendlinger Tor 2016).

Die Bestimmungen zur Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum gibt in Bayern das Bayerische Versammlungsgesetz vor. Relevant ist hier besonders der Dritte Teil zu Versammlungen unter freiem Himmel. Wir empfehlen jeder Versammlungsleitung, sich das Bayerische Versammlungsgesetz einmal durchzulesen.

Anmeldung

Für die Anmeldung einer Versammlung gibt es eine Vorlauffrist von 48 Stunden vor Bekanntgabe. Ausgenommen davon sind Sam-, Sonn- und Feiertage. Wenn Du also eine Demo ab Dienstag 10 Uhr bewerben möchtest  (Flyer verteilen, Facebook-Veranstaltung erstellen, etc.), dann musst Du die Veranstaltung spätestens am Freitag um 10 Uhr angemeldet haben.

Die zuständige Stelle zur Anmeldung ist im Kreisverwaltungsreferat (KVR). Die Anmeldung kann bei dieser Stelle vor Ort persönlich, schriftlich per Brief, Mail oder Fax oder fernmündlich per Telefon erfolgen.

Generell empfiehlt es sich möglichst persönlich, also vor Ort oder per Telefon den Kontakt aufzunehmen und das so frühzeitig wie möglich. Denn dann können auch noch rechtzeitig Halteverbote angeordnet werden, Obststände verschoben oder wenn ein Platz bereits belegt ist eine gute Alternative gesucht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im KVR wissen dass Demonstrationsfreiheit ein hohes Gut ist und geben sich redlich Mühe eine Demonstration zu ermöglichen.

Spontandemonstration

Wenn die 48-Stunden-Frist nicht eingehalten werden kann, weil der Beschluss spontaner gefasst wird, muss die Demonstration sofort entweder bei der zuständigen Stelle im KVR angemeldet werden oder auf der nächstgelegenen Polizeistation. Unsere Erfahrung ist, dass hier doppelt besser hält. Wichtig ist nur, zu Eurem eigenen Schutz, dass Ihr keine Zeit verliert!

Was wird benötigt zur Anmeldung

  • Ort und Zeit der Versammlung
  • Titel der Veranstaltung und das Thema
  • ggf. Streckenverlauf bei einer fortbewegenden Veranstaltung
  • eine Versammlungsleitung mit vollem Namen, Geburtsdatum und Anschrift, die sich am Versammlungstag auch ausweist und die Verantwortung übernimmt
  • ggf. Programm
  • Hilfsmaterialien; hierzu gehört wirklich alles wie Banner, Fahnen, Megafon, aber auch Lautsprecherwagen und Bühnen
  • voraussichtliche Teilnehmerzahl

Immer wieder herrscht die irrtümliche Annahme, dass Demonstrationen von Organisationen angemeldet werden können. Versammlungsleitung muss jedoch eine natürliche Person sein und kann im Falle einer Demonstration nicht eine Organisation sein. Es empfiehlt sich deshalb, eine Stellvertretung zu benennen und eintragen zu lassen, sofern die Veranstaltung länger dauert oder die Veranstaltungsleitung krank wird.

Vorbereitung

Bestenfalls sind schon einige Vorbereitungen getroffen worden, bevor ihr anmeldet, um mit einer möglichst konkreten Planung Ort und Zeit anzumelden. Manchmal empfiehlt es sich aber bereits rechtzeitig einen Zeit und Ort zu „reservieren“. Konkrete Planungen können dann nachgereicht werden. In München ist es möglich Demonstrationen aber auch kulturelle Veranstaltungen gemeinnütziger Organisationen bereits 3 Jahre im Voraus anzumelden.

Bei der Programmplanung ist allerdings auch einiges zu beachten. Eine Demonstration ist eine Veranstaltung zur politischen Meinungskundgebung. Auch dem Gesetzgeber ist klar, dass kulturelle Darbietungen Bestandteil einer Demonstration seien können. In letzter Zeit sind allerdings viele Demonstrationen entstanden, die mit der Form der Demonstration experimentieren oder einen hohen Anteil an kultureller Darbietung haben. Hier ist Vorsicht gefragt und eine enge Abstimmung mit dem KVR notwendig. Denn verständlicherweise hat das KVR ein Interesse daran, dass Menschen nicht kostenpflichtige Kulturveranstaltungen einfach in eine kostenfreie Demonstration wandeln. Wenn Ihr Musik und ähnliches einplant, muss dennoch der Anteil an z.B. Reden überwiegen.

Ggf. braucht Ihr Autos für Aufbauten oder ähnliches. Hier müsst ihr rechtzeitig eine Zufahrtsberechtigung anfragen. Diese wird auf Autokennzeichen ausgestellt. Wenn also geplant ist Autos anzumieten, dann muss vorab mit der Vermietung geklärt werden, wie das Kennzeichen dieser Wägen lautet, damit tatsächlich auch eine Zufahrtsberechtigung am Demonstrationstag vorhanden ist.

Dass bei Demonstrationen ein Vermummungsverbot gilt ist klar. Für Verunsicherung sorgt bisweilen das Uniformierungsverbot. Dies liegt daran, dass sich hier Bundesgesetzgebung und bayerische Gesetzgebung unterscheiden. Auf Bundesebene ist es verboten gemäß §28 Versammlungsgesetz Uniformen oder uniformähnliche Kleidung zu tragen, die eine gemeinsame politische Haltung ausdrückt. Dies gilt nicht für Jugendverbände der Jugendpflege (beispielsweise Pfadfinderinnen und -finder). In Bayern hingegen ist eine Uniformierung erlaubt. Uniformierung ist nur dann verboten, wenn die Identitätsfeststellung dadurch nicht mehr möglich ist oder „sofern dadurch eine einschüchternde Wirkung entsteht“. In jedem Falle gilt, geplante Uniformierungen vorab mit dem KVR abzustimmen.

Lasst Euch den Kontakt zur zuständigen Polizeistation geben und klingelt dort vorher einmal durch. Meist gibt es nichts zu besprechen. Eine Versammlungsleitung ist allerdings zur Kooperation verpflichtet und es schadet nicht schon vorab einen guten Kontakt aufzubauen und seine Rufnummer zu hinterlassen. Sollte sich kurz vor der Demo abzeichnen, dass statt 1000 nur 100 Leute kommen werden oder andersrum, teilt dies rechtzeitig sowohl der Polizeistation als auch dem KVR mit. Denn von der Teilnehmerzahl hängt ab, wie viele Polizistinnen und Polizisten vor Ort sein müssen.

Ordner

Das KVR teilt Euch rechtzeitig mit wie viele Ordner Deine Demonstration brauchen wird. Es kann sein, dass gerade bei sehr kleinen Versammlungen keine Ordner bestellt werden müssen. Bei größeren Kundgebungen aber wird das KVR eine Anzahl gemäß der Gefahrenlage vorgeben. Ordner sind vor der Veranstaltung rechtzeitig zu belehren und mit einer deutlich erkennbaren Ordnerbinde zu kennzeichnen. Sie sollten zudem ihren Ausweis dabei haben, um sich ggf. ausweisen zu können. Ordner sind dazu da, dass die Ordnung eingehalten wird, als Unterstützung für die Versammlungsleitung. Dazu gehört die Wahrung der Sicherheit der Versammlung, die Erinnerung der Teilnehmenden an gültige Regeln, sie tragen Sorge zur Wahrung des Versammlungsablauf, sie sorgen dafür, dass die Demonstrationsroute eingehalten wird, sie schauen, dass der Demonstrationszug kompakt bleibt und deeskalieren bei Konflikten. Die Aufgaben von Ordnern sind vielfältig aber klar begrenzt. Ordner sind keine eigenständigen Sicherheitspersonen und ersetzen auch nicht die Polizei.

Der Demotag

Seit rechtzeitig, etwa eine halbe Stunde vor Beginn der Demonstration, vor Ort. Wenn Ihr Aufbauten habt, stimmt eine Auf- und Abbauzeit mit dem KVR ab. Die zuständigen Polizistinnen und Polizisten werden auf Euch zukommen. Zumeist überprüft die Polizei an dieser Stelle die Anzahl der Ordner. Insbesonders bei einer Versammlung mit lauter Bühne oder bei einer fortbewegenden Veranstaltung sollte auch nochmal ein Rufnummercheck gemacht werden.

Dann kann die Demo auch wie geplant beginnen. Plant Ihr eine Demo an einem heißen Tag? Dann bedenkt rechtzeitig vorab, ob es möglich ist Wasserflaschen mit Euch zu führen oder anderweitig Wasser auszugeben – insbesondere an Sonn- und Feiertagen. Solltet Ihr das vergessen haben, sprecht die Polizei an, ob es anderweitig möglich ist (z.B. durch Hydranten) auf der Demoroute kurzzeitig eine Abkühlung zu bieten.

Dann kann die Demo wie geplant beginnen.

Die Versammlungsleitung eröffnet und schließt die Versammlung mit den Worten „Die Versammlung ist eröffnet/geschlossen“. Zumeist ist dies aber verbunden mit einigen Reden.

Am Ende ist es wichtig den Platz so zu verlassen wie man ihn vorgefunden hat. Gab es eine große Flyerwut und der ganze Boden ist voll mit Papier? Dann müsst Ihr vermutlich noch den Platz ein bisschen kehren (Besen mitbringen!) und die Flyer in große Müllsäcke (ebenfalls mitbringen!) packen. Habt Ihr etwas mit Kreide auf den Boden gemalt? Dann müsst Ihr die Zeichnungen mit Wasser bestmöglich entfernen (Wasserflaschen mitbringen!). Bei den meisten Demonstrationen fällt jedoch nichts mehr an.

Wir wünschen Euch viel Freude bei der Planung und Umsetzung Eurer friedlichen Demonstrationen in München!

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